Beratung

Als Beraterin stelle ich Ihnen mein umfangreiches Fachwissen aus den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Rechtswissenschaften zur Verfügung, damit Sie in herausfordernden Lebenslagen kompetent, selbstbestimmt und gut begleitet agieren können.

In der Beratung konzentrieren wir uns auf gemeinsam ausgewählte Themen und Probleme, für die wir praktische Lösungen finden.

Ich bin in die entsprechenden Listen des Bundesministeriums eingetragene Beraterin vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs 1a AußStrG sowie für gerichtlich angeordnete Elternberatung nach § 107 Abs 3 Z 31 AußStrG.


Beratung vor einvernehmlicher Scheidung

Seit dem Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 müssen sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder“ beraten lassen (§ 95 Abs. 1a AußStrG).

Auch im einvernehmlichen Scheidungsverfahren sollen damit die Bedürfnissen minderjähriger Kinder und das Kindeswohl zumindest einmal im Fokus stehen.

In einem einmaligen Termin (Einzel- oder Elternpaargespräch) besprechen wir, wie Ihr Kind/Ihre Kinder die Trennung erlebt/en und auf diese reagiert/en.

Neben Informationen über typische Gefühle, Gedanken, Verhaltensmuster und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, erfahren Sie auch, wie Sie Ihr Kind/Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.


Gerichtlich angeordnete Elternberatung

Im Rahmen von Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren kann das Gericht gemäß § 107 Abs 3 Z 31 AußStrG eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung für eine bestimmte Stundenanzahl anordnen, wenn:

  • Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen praktisch nicht funktionieren
  • die Eltern sich über die Gestaltung der Elternschaft uneinig sind
  • Kommunikation und Kooperation der Eltern beeinträchtigt erscheinen
  • kindliche Entwicklungsbedürfnisse negiert werden
  • Konflikten zwischen den Eltern eskalieren
  • das Gericht Anlass zur Sorge über die Erziehungsfähigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils hat.

In all diesen Fällen biete ich Ihnen als Eltern einen geschützten, verschwiegenen Raum, um außerhalb des Gerichtssaales über Ihr geteiltes Anliegen zu sprechen: das Wohlergehen Ihres gemeinsamen Kindes und wie Sie dieses jede/r für sich, aber auch gemeinsam möglichst gut wahren können.


Personzentrierte Beratung

Sie wollen klar abgegrenzte Anliegen ressourcen- und lösungsorientiert besprechen?

Sie wollen an konkreten Problemen arbeiten, aber nicht auf Ihre Probleme reduziert werden?

Sie wollen Ihren persönlichen Lösungsweg finden und gehen, statt blindlings 0815-Ratschläge zu befolgen?

Dann sind Sie bei mir als personzentrierter Beraterin gut aufgehoben.

Ohne in einen tiefgreifenden Persönlichkeitsentwicklungsprozess einsteigen zu müssen, machen Sie bei mir doch die hilfreiche Erfahrung neue Wege ohne Zwang erkunden zu können. Dabei unterstütze ich Sie sowohl bei der Erarbeitung, als auch bei der Umsetzung Ihrer Lösungen.

Ich biete Beratung für Einzelpersonen, Paare und Familien an.


Informationen & Ablauf

Zeitlicher Rahmen, Kosten und Setting:

Beratung vor einvernehmlicher Scheidung: 100 Euro (üblicherweise im Paarsetting, Einzelsetting möglich) – Dauer: 50 min

Gerichtlich angeordnete Elternberatung: im Elternpaarsetting: 180 Euro (Paarsetting); im Einzelsetting: 110 Euro – Dauer: 50 min

Personzentrierte Einzelberatung: 110 Euro – Dauer: 50 min

Personzentrierte Paar-/Familienberatung: 180 Euro – Dauer: 90 min

Zur Zeit biete ich auch Beratungstermine per Telefon, Zoom oder Skype an.

Absageregelung:

Ihre Termine sind für Sie reserviert. Falls Sie einen Termin absagen möchten, bitte ich Sie darum, dies möglichst zeitnahe zu tun.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen die Sitzung in Rechnung stelle, falls die Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt.